Jan
24
2012

Einlagensicherung beim Tagesgeldkonto

Wissenswertes zur Sicherheit von Tagesgeldanlagen

Seit dem Zusammenbruch der amerikanischen Bank Lehman Brothers, die im Herbst 2008 eine weltweite, bis heute nicht überwundene Wirtschafts- und Finanzkrise auslöste, ist neben einer höchstmöglichen Rendite auch die Sicherheit einer Finanzanlage wieder verstärkt in den Fokus der Anleger gerückt. Und spätestens seit dem dann folgenden Zusammenbruch erst einer isländischen und später mit der Noa Bank sogar einer deutschen Bank, die manchen privaten Verbraucher um Teile seiner Ersparnisse gebracht hat, spielt auch bei der Auswahl einer zuvor so sicher scheinenden Anlage wie einem jederzeit verfügbaren Tagesgeld die Einlagensicherung eine fundamentale Rolle.

Unterschiede bei der Sicherheit einer Tagesgeldanlage

Besonders lukrative Tagesgeldangebote müssen nicht in jedem Fall, können aber Hinweis darauf sein, dass es um die Sicherheit des Anlagevermögens nicht so gut bestellt ist wie bei anderen Anbietern. Denn nicht alle Institute, die auf dem deutschen Markt die Möglichkeit einer Tagesgeldanlage bieten, können ihren Anlegern die gleiche Sicherheit für ihr Barvermögen garantieren. Denn auch wenn mit dem 1.1.2011 die gesetzliche Einlagensicherung in allen Ländern der EU vereinheitlicht worden ist, kann daraus nicht zwangläufig gefolgert werden, dass es völlig unerheblich ist, in welchem Land der Tagesgeldanbieter seinen Firmensitz unterhält.

Denn auch gesetzliche Einlagensicherungsfonds können immer nur so gut sein wie die Gemeinschaft ihrer Mitglieder. Zudem bestehen in Deutschland bei vielen, aber nicht bei allen Anbietern neben der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Sicherung private Sicherungseinrichtungen, die über die gesetzlichen Anforderungen weit hinausgehen. Ein zweiter Blick auf die jeweils angebotene Sicherheit des Anlagebetrages ist deshalb unbedingt zu empfehlen.

Die gesetzlichen Einlagensicherungsfonds

Nach geltendem EU-Recht ist die Genehmigung zur Betreibung einer Bank an die Mitgliedschaft in einen gesetzlichen Fonds gebunden. Durch diesen Fonds muss das Anlagevermögen jedes privaten Verbrauchers bis zur Höhe eines Betrages von 100.000 Euro (oder, bei Nicht-Euro-Ländern, dem jeweiligen Gegenwert in Währung) garantiert werden. In Deutschland wurde diese Vorschrift im Einlagen- und Entschädigungsgesetz (EAEG) umgesetzt. Danach müssen aller deutschen Institute der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) angehören, die der Kontrolle der staatseigenen KfW unterliegt und von der BaFin verwaltet wird. In allen EU-Ländern gibt es vergleichbare Einrichtungen. Jeder private Verbraucher, der Tagesgeldanlagen bei einer in einem EU-Land beheimateten Bank unterhält, kann seitdem nicht nur von den in allen EU-Ländern gleichen gesetzlichen Grundlagen profitieren, sondern erhält auch die Garantie, dass seine Ansprüche im Entschädigungsfall nach dreißig Tagen erfüllt werden. Die Anlage bei ausländischen Banken innerhalb der EU ist damit attraktiver geworden.

Zusätzliche freiwillige Sicherungssysteme in Deutschland

Dennoch kann es vorteilhaft sein, die Tagesgeldanlage bei einem deutschen Institut zu tätigen. Nicht nur eventuelle sprachliche Probleme bei der Anmeldung der Ansprüche können dadurch ausgeschaltet werden. Viel bedeutender ist die Tatsache, dass fast alle deutschen Banken neben dem gesetzlichen Einlagensicherungsfonds einer separaten Sicherungseinrichtung angehören, durch die praktisch keine Haftungsobergrenzen bestehen je nach Institutszugehörigkeit muss dabei zwischen direkten und indirekten Sicherungssystemen unterschieden werden.

Eine direkte Einlagensicherung bietet der freiwillige Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes der deutschen Banken, dem fast alle deutschen Privatbanken angehören. Doch auch ausländische Banken mit rechtlich selbstständigen deutschen Niederlassungen dürfen dem BdB angehören. Durch den Einlagensicherungsfonds dieses Verbandes wird die Anlage jedes Privatkunden in Relation zum Eigenkapital des jeweiligen Institutes garantiert. Auch wenn die Haftungsobergrenze zum 1.1.2012 zurückgenommen worden ist, dürfte praktisch jedes private Tagesgeld in vollem Umfang gesichert sein. Sollte eine Bank aus dem BdB ausscheren, werden die Anleger benachrichtigt und erhalten damit die Chance, ihr Vermögen umzuschichten.

Indirekte Sicherheit bieten die freiwilligen Einrichtungen der Sparkassen und der Volks- und Raiffeisenbanken. Diese Institute haben sich zu unterschiedlichen Sicherungsfonds zusammengeschlossen, durch die jeweils die Zahlungsfähigkeit jedes Mitgliedes garantiert wird. Damit kann auch jeder Tagesgeldanleger davon ausgehen, in jedem Fall über den Anlagebetrag verfügen zu können.

Staatliche Garantien

Letztlich wurde die im Herbst 2008 von der Bundeskanzlerin Merkel und dem damaligen Finanzminister Steinbrück ausgesprochene Garantie für alle Spareinlagen deutscher Sparer und damit auch für alle Tagesgelder bei deutschen Banken bis heute nicht zurückgenommen. Allerdings wurde diese Staatsgarantie bisher auch noch nicht belastet. Doch spätestens im Zuge der Insolvenz der deutschen Noa Bank, die manchen privaten Anleger um sein Erspartes gebracht hat, ist deutlich geworden, dass durch diese Garantie nur die Gelder bei den Banken gemeint waren, die infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise insolvent werden.

Fazit

Alle Banken der EU bieten jedem privaten Verbraucher für sein Tagesgeld oder andere Einlagen eine Sicherheit bis zu 100.000 Euro. Dennoch sollte nicht übersehen werden, dass jeder Einlagensicherungsfonds immer nur so gut sein kann wie die Gemeinschaft seiner Mitglieder. Mit Ausnahme der bis heute nicht offiziell zurückgenommenen "deutschen" Garantie aus dem Herbst 2008 gibt es weder für Tagesgeldanlagen bei deutschen noch bei ausländischen Banken, die durch einen gesetzlichen Einlagensicherungsfonds gedeckt sind, eine staatliche Garantie. Wer neben einer attraktiven Rendite auch eine möglichst hohe Sicherheit für seine Tagesgeldanlage erwartet, sollte bei Anlagen in eher exotischen EU-Ländern ein wenig vorsichtig sein und sich auch im Inland bei Anlagen über 100.000 Euro unbedingt über die jeweils angebotene Sicherung informieren.